1 Stück = 9,75 €
Der Solitär als Serviettenring für Stoffservietten
Nun können auch Sie es sich leisten, großzügig "Brillantringe zur Hochzeit" verschenken, nämlich als versilbertes Serviettenring-Set mit funkelnden Brillanten aus Glas. Diese versilberten Serviettenringe sind ein wirklich ausgefallenes Geschenk zur Hochzeit, das jedem Ehepaar Freude bereitet, seien sie frisch verliebt oder schon 60 Jahre (Diamanthochzeit!) zusammen. Die Idee eines großen Juweliers, einen Brillant nur durch die Spannung der Fassung zu halten, war im Bereich Schmuck einst eine Revolution. Diese Art Brillantring lässt den perfekt geschliffenen Einkaräter optimal funkeln. Anders als die gefassten Brillant-Solitärringe, sind die Serviettenringe wesentlich günstiger im Preis.
Jeder Serviettenring hat einen Durchmesser von 4,5 cm, das ist groß genug für eine normale gerollte Stoffserviette. Der Serviettenring ist ca. 1 cm breit. Wie Sie auf den Detailsfotos sehen können, wird das 2er Set versilberte Serviettenringe Solitär in einem schönen Juwelier-Geschenkkarton geliefert.
Zu beachten: Bei ausländischen Billigprodukten wird häufig Kunststoff als Unterlage versilbert, das Ergebnis ist ein leichtes Produkt mit sichtbaren Pressnähten, von dem die Silberschicht bald abblättert. Das ist hier nicht der Fall.
Sie erwerben mit diesen fein versilberten Serviettenringen ein deutsches Markenprodukt in Spitzenqualität. Hier wurde der Serviettenring aus schwerem Metall geschaffen und dauerhaft mit echtem Silber überzogen. Bei versilberten Waren ist besonders die perfekte Vorbehandlung des Grundmetalls wichtig. Nur wenn die Unterlage einwandfrei geschliffen und poliert wurde, lässt sich ein perfekter und haltbarer Überzug mit echtem Silber darauf aufbringen. Diese Serviettenringe sind schwer, qualitätiv absolut hochwertig und Sie werden daher jahrelang Freude daran haben.
Der Preis gilt für 1 Set mit 2 Serviettenringen, 4,5 cm Durchmesser, im Geschenkkarton.
Aus dieser Serie gibt es auch ein 6er Set mit kleinen Serviettenringen für Papierservietten (Art.-Nr. 293).